Projekt in Kaarst
Kaarst · Ende 2021 stellte der Verein „Lebendige Nachbarschaften“ das Projekt Taschengeldbörse ein. Nun übernimmt die Caritas-Quartiersinitiative „Älterwerden in Büttgen“.
Die Taschengeldbörse erlebt ihre Renaissance: Nachdem das vom Verein „Lebendige Nachbarschaften“ vor vier Jahren ins Leben gerufene Projekt Ende 2021 aufgelöst wurde, erklärte sich nun die Caritas-Quartiersinitiative „Älterwerden in Büttgen“ bereit, das Angebot zu übernehmen. Denn das war recht erfolgreich: Bis zu 60 Jugendliche waren bei dem Projekt aktiv, die fast 200 ältere Menschen unterstützten. Bei der Taschengeldbörse werden Jung und Alt zusammengebracht und Hilfen im Alltag gegen ein Taschengeld vermittelt.
Das Angebot richtet sich an Schüler zwischen 14 und 17 Jahren. Sie unterstützen ältere Menschen gelegentlich bei alltäglichen Aufgaben und erhalten dafür ein Taschengeld von mindestens sieben Euro pro Stunde. Die Jugendlichen erledigen zum Beispiel kleinere Einkäufe, mähen den Rasen, kehren Laub oder erläutern die Anwendungen eines Smartphones. Bis zum Neustart der Taschengeldbörse Kaarst mussten jedoch Rahmenbedingungen und Organisation aktualisiert sowie ein neues ehrenamtliches Team gebildet werden. Mit dabei sind nun Angela Baron, Carolin Kiefer und Monika Schindler. Sie freuen sich, bald Einsätze von Jugendlichen bei älteren Menschen zu vermitteln.
„Derzeit sind wir dabei, Flyer und Plakate zu verteilen, um auf den Neustart der Taschengeldbörse aufmerksam zu machen. Auch alle weiterführenden Schulen in Kaarst werden informiert“, so Cordula Bohle vom Caritasverband, die das ehrenamtliche Team der Taschengeldbörse begleitet. Darüber hinaus koordiniert sie die von der Stadt Kaarst und der Sparkassenstiftung geförderte Quartiersinitiative „Älterwerden in Büttgen“ und ist als Caritas-Wohnberaterin in Kaarst tätig.
Zum Neustart der Taschengeldbörse kamen nun ehemalige und neue Mitwirkende zusammen und sind froh, dass das Projekt fortgesetzt wird. Nun warten alle auf Anrufe und Mails von Senioren und Jugendlichen.
(seeg, NGZ vom 28.11.2022)